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Auch die Anwendung der genannten Sofort- und Erste-Hilfe-Maßnahmen geschieht auf eigenes Risiko.
Grundsätzlich wird heute die Anwendung genannter Sofort-Maßnahmen wie Erbrechen auslösen und Beatmung durch medizinische Laien einer schnellstmöglichen Konsultation eines Arztes vorgezogen, soweit dies im möglichen zeitlichen Rahmen sinnvoll ist.
Bei lebensbedrohlichen Symptomen z.B. Bewusstlosigkeit oder Krampfanfällen etc.
rufen Sie bitte direkt den Notarzt 112.
Platanenblättriger Hahnenfuß
Sofortmaßnahmen: Erbrechen lassen; Gabe von Natriumsulfat (= Glaubersalz = Schwefelsaures Natron): ein Esslöffel auf 250ml Wasser; Haut-Schleimhautkontakt: Blasen steril abdecken; Haut-Schleimhautkontakt: Haut mit Wasser spülen; Ruhe, Wärme (Schockvorsorge); sofort Gabe von 10g Kohle-Pulver (Kohle-Pulvis); viel warmen Tee trinken; Giftigkeit gering giftig bis giftig erste Symptome: Brennen im Mund /Rachenraum; Erbrechen; Folgesymptome: Atmungsstörungen; Bauchschmerzen; Durchfall; Gliederschmerzen; Konvulsionen (Schüttelkrampf); Leibschmerzen; Muskelzuckungen; narkotische Wirkung; Schmerzen; Schwindel; Symptome bei Hautkontakt: Augenreizung; Blasenbildung; Brennen auf der Haut; Hautirritationen; Hautreizung; Kontaktdermatitis; Rötung; Schleimhautreizung;
Vergiftung
Alle Pflanzenteile von Ranunculus-Arten sind durch Protoanemonin giftg, besonders die Wurzeln.
Hauptwirkstoffe sind Ranunculin und Protoanemonin, das sich beim Trocknen sehr rasch zu dem weniger aktiven Anemonin dimerisiert und dann in Anemoninsäure übergeht.
Protoanemonin (auch Anemonol oder Ranunculol) ist ein Lacton der Hydroxy-penta-2,4-diensäure, welches in unterschiedliche Konzentration als Toxin in allen Hahnenfußgewächsen vorkommt.
Es wird bei Verletzung der Pflanzen freigesetzt und bei Kontakt mit der Haut oder Schleimhaut kommt es zu Vergiftungserscheinungen wie Rötung, oder gar Blasenbildung auf der Haut
Der Pflanzensaft verursacht auf der Haut Rötung, Juckreiz, Schwellung und Blasenbildung (Hahnenfußdermatitis). Geschwür- und Gangränartige Reaktionen können auftreten. Es handelt sich dabei um eine irritative, d. h. nicht allergische Erscheinung. Entzündungen an den Schleimhäuten der Nase und der Augen sind dagegen durch die Pollen des Scharfen Hahnenfußes verursacht, sie bewirken Heuschnupfen als eine inhalative Allergie vom Soforttyp.
Bei der inneren Aufnahme beeinflusst es das Nervensystem: Es kommt zu Erbrechen, Durchfall und Schwindelanfällen, aber auch zu Krämpfen und Lähmungserscheinungen.
Protoanemonin und Anemonin sind vermizid, und sie besitzen antibiotische Wirksamkeit. Anemonin wirkt spasmolytisch (krampflösend). Vergiftungen sind beim Menschen relativ selten. Eingenommen verursacht der Saft Brennen im Mund, Brechen, Magen- und Leibschmerzen, Durchfall, allgemeine Körperschmerzen, konvulsivische Anfälle, Betäubung, Schwindel Abnahme der Herzleistung und Dyspnoe.
Protoanemonin ist wirksam gegenüber Pilzen.
Alle Ranunculus-Arten sind giftig (Protoanemonin). Aufgrund ihres beißenden Geschmacks werden sie meist vom Vieh gemieden.
Beim Trocknen der Pflanze wird Protoanemonin in das ungiftige Anemonin übergeführt.
Beim Vieh treten Vergiftungen gewöhnlich nur bei massenhaftem Auftreten des Scharfen Hahnenfußes im Weidegras oder durch Verfütterung von hahnenfußreichem Gras in frischem Zustand auf. Die getrocknete Pflanze (beispielsweise Heu) ist durch die Dimerisation des Protoanemonins praktisch unwirksam und daher auch in großen Mengen für das Vieh unschädlich.
Protoanemonin (auch Anemonol oder Ranunculol). Protoanemonin ist ein Lacton der Hydroxy-penta-2,4-diensäure, welches in unterschiedliche Konzentration als Toxin in allen Hahnenfußgewächsen vorkommt.
Es wandelt sich beim Trocknen in das weniger giftige Anemonin um.
Er gedeiht in Deutschland in den Pflanzengesellschaften: alpin-montane Hochstauden- und Reitgras-Gesellschaften Klasse Stellario nemorum-Geranietea sylvatici, subalpin-alpine Grünerlen- und Weidengebüsche Klasse Betulo carpaticae-Alnetea viridis, Kreuzdorn-Schlehen-Gebüsche Klasse Rhamno-Prunetea spinosae sowie Mesophile, sommergrüne Laubmischwälder Klasse Carpino-Fagetea.
Verbreitung/Vorkommen
Der Platanen-Hahnenfuß ist eine europäische Gebirgspflanze. Sie kommt in den Pyrenäen, in mittelfranzösischen und deutschen Gebirgen, im südwestlichen Skandinavien, im Jura, in den Vogesen, den Alpen, auf Korsika, Sardinien, im Apennin, in den Karpaten, in den Gebirgen der Balkanhalbinsel vor. Er ist vom nördlichen Südeuropa bis ins nördliche Norwegen verbreitet. Es gibt Fundorte von Spanien über Frankreich inklusive Korsika und Sardinien, Italien, westliches Norwegen, Schweden, Belgien, Österreich, Deutschland, Schweiz, Polen, Ukraine, frühere Tschechoslowakei, früheres Jugoslawien, Bulgarien, Rumänien, Albanien bis Griechenland.
Der Platanen-Hahnenfuß kommt in Deutschland sehr zerstreut und lokal in den Mittelgebirgen: südlicher Schwarzwald, Schwäbische Alb, Alpen, südlicher Bayerischer Wald, Mainbecken, Hochsauerland, Harz, Hunsrück, Eifel, Thüringer Wald sowie Erzgebirge vor. In den anderen Gebieten Deutschlands gibt es nur wenige Einzelfunde.
In der Roten Liste der gefährdeten Pflanzenarten Deutschlands von 1996 gilt der Platanen-Hahnenfuß als nicht gefährdet. In den deutschen Bundesländern ist er in Baden-Württemberg in der Vorwarnliste; in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz sowie Thüringen ist er nicht gefährdet; in Niedersachsen ist er potentiell gefährdet; in Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt gilt er als gefährdet.
Der Platanen-Hahnenfuß kommt in Österreich zerstreut bis häufig besonders über kalkhaltigem Untergrund in Schluchtwäldern und Hochstaudenfluren in der obermontanen bis subalpinen Höhenstufe vor. Sie fehlt in Burgenland und Wien. Der Platanen-Hahnenfuß vikariiert mit dem Eisenhutblättrigen Hahnenfuß, der an ähnlichen Standorten, aber über Silikatgestein vorkommt. In den Allgäuer Alpen steigt er am Muttelberg in Vorarlberg bis zu 1950 m Meereshöhe auf.
In der Schweiz gedeiht der Platanen-Hahnenfuß in Hochstaudenfluren, feuchten Wäldern und Gebüschen in der selten montanen, meist subalpinen Höhenstufe. Er kommt im Aargau (dort ist er vollständig geschützt), im Jura sowie im Mittelland am Alpenrand vor. In den meisten Gebieten der Schweiz gilt er als nicht gefährdet.
Sonstiges
Die Erstveröffentlichung von Ranunculus platanifolius erfolgte 1767 durch Carl von Linné in Mantissa Plantarum, S. 79. Das Artepitheton platanifolius bedeutet platanenblättrig.
Ranunculus platanifolius gehört zur Sektion Aconitifolii aus der Untergattung Ranunculus innerhalb der Gattung Ranunculus.