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Auch die Anwendung der genannten Sofort- und Erste-Hilfe-Maßnahmen geschieht auf eigenes Risiko.
Grundsätzlich wird heute die Anwendung genannter Sofort-Maßnahmen wie Erbrechen auslösen und Beatmung durch medizinische Laien einer schnellstmöglichen Konsultation eines Arztes vorgezogen, soweit dies im möglichen zeitlichen Rahmen sinnvoll ist.
Bei lebensbedrohlichen Symptomen z.B. Bewusstlosigkeit oder Krampfanfällen etc.
rufen Sie bitte direkt den Notarzt 112.
Schlaf-Mohn
Bei Einnahme SOFORT den Giftnotruf unter 012345 012345 anrufen! Sofortmaßnahmen: sofort Gabe von 10g Kohle-Pulver (Kohle-Pulvis); Giftigkeit sehr giftig Symptome: Atemlähmung; Bewusstseinsstörungen; bläuliche Verfärbung der Haut (Zyanose); Erbrechen; Euphorie; Koordinationsstörungen (Ataxie); Kopfschmerzen; Krämpfe; Kreislaufkollaps; Lähmung der Darmmuskulatur; langsame, tiefe Atmung; Ödeme; Pupillenerweiterung; Pupillenverengung; Schläfrigkeit; Temperaturabfall (Hypothermie); Übelkeit; Unruhe / Erregung; verlangsamter Puls (Bradykardie); Symptome bei Hautkontakt: Hautirritationen; Hautreizung; Kontaktdermatitis; Giftstoffgruppe: Alkaloide;
Inhaltsstoffe
Die wichtigsten der insgesamt 40 Alkaloide sind u.a. Morphin, Codein, Papaverin, Noscapin (= Narkotin), Thebain und Narcein. Morphin, Codein und Thebain sind Morphinanderivate. Narkotin, Papaverin und Narcein dagegen sind Benzylisochinolinalkaloide.
Das zusätzlich gefundene Oripavin kommt in einer Varietät aus Tasmanien vor.
Der Anbau von Schlafmohn war (und ist) in vielen Staaten verboten. Die Einbeziehung des Mohnanbaus in das Betäubungsmittelrecht bedeutete in Deutschland das Ende des erwerbsmäßigen Mohnanbaus, der vor dem Zweiten Weltkrieg, in der DDR sogar bis zur Wiedervereinigung, weit verbreitet war. Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig, auch als Zierpflanze, und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Dieser kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. Auch der private Anbau auf Kleinstflächen fällt unter diese Genehmigungspflicht.
Die Zulassung für die morphinarme Sorte „Przemko“, die seit 1996 erhältlich war, wurde inzwischen wieder zurückgezogen, wie die Bundesopiumstelle mitteilte. Aktuell verfügen die ebenfalls morphinarmen Sorten „Mieszko“ sowie „Zeno Morphex“ über eine Zulassung für den deutschen Anbau. Die Genehmigung kostet für wissenschaftliche und landwirtschaftliche Einrichtungen 190 Euro, für Privatpersonen 75 Euro, wobei für letztere eine Erlaubnis nur für maximal zehn Quadratmeter und drei Jahre erteilt wird.
Österreich
Im Unterschied zu Deutschland ist der Anbau des Schlafmohnes in Österreich erlaubt und blickt auf eine lange Tradition zurück, die bis in die Hallstattzeit zurückreicht. Die österreichische Anbaufläche von Mohn betrug im Jahre 2004 rund 1.700 Hektar. Hauptanbaugebiete sind das nördliche Ober- und Niederösterreich (Waldviertel). Während in Oberösterreich hauptsächlich Blaumohnsorten angebaut werden, ist das Waldviertel berühmt für seinen großsamigen Graumohn mit seinen offenen Mohnkapseln, welche eine Kombinationsnutzung von Samen und unzerstörter Kapsel für floristische Zwecke ermöglicht. Dieser Mohn ist als „Waldviertler Graumohn g.U.“ durch die VO (EG) Nr. 510/2006 als europäische Ursprungsbezeichnung registriert. Das niederösterreichische „Mohndorf“ Armschlag ist für seine Feste zur Mohnblüte und im Herbst bekannt.
Schweiz
Auch in der Schweiz ist der Anbau von Schlafmohn gestattet, hat aber bei weitem nicht mehr die Bedeutung früherer Zeiten. Seine größte Ausdehnung erreichte der Mohnanbau im Jahre 1945 mit 1313 ha Fläche, wobei der Mohn sowohl zur Ölgewinnung als auch zur Herstellung von Morphin für die pharmazeutische Industrie in Basel genutzt wurde. Nach Kriegsende ging der Anbau jedoch stark zurück (nur noch 3 ha Anbaufläche 1955) und wurde weitgehend eingestellt. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts gibt es erneute Ansätze, wobei die staatliche Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART) den Mohnanbau speziell durch Bio-Landwirte fördert. Doch werden derzeit nur Kleinstflächen von wenigen Hektar bewirtschaftet, und es wird wegen des relativ geringen Mohnverbrauchs in der Schweiz – Gesamtjahresverbrauch ca. 114 t – nicht erwartet, dass der Mohnanbau über den Stand einer Nischenproduktion hinauskommt.