Haftungsausschluß

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Auch die Anwendung der genannten Sofort- und Erste-Hilfe-Maßnahmen geschieht auf eigenes Risiko. Grundsätzlich wird heute die Anwendung genannter Sofort-Maßnahmen wie Erbrechen auslösen und Beatmung durch medizinische Laien einer schnellstmöglichen Konsultation eines Arztes vorgezogen, soweit dies im möglichen zeitlichen Rahmen sinnvoll ist.

Bei lebensbedrohlichen Symptomen z.B. Bewusstlosigkeit oder Krampfanfällen etc. rufen Sie bitte direkt den Notarzt 112.

Sumpf-Schwertlilie

Sofortmaßnahmen: Erbrechen lassen; Haut-Schleimhautkontakt: Haut mit Wasser spülen; sofort Gabe von 10g Kohle-Pulver (Kohle-Pulvis);
Giftigkeit gering giftig bis giftig
Symptome: Durchfall; Erbrechen; Herzklopfen; Herzrhythmusstörungen; Schleimhautreizung; Schluckbeschwerden; Übelkeit;
Symptome bei Hautkontakt: allergische Reaktion; Brennen auf der Haut; Hautreizung; Rötung; Schleimhautreizung;

Vergiftung

Alle Pflanzenteile sind giftig. Die höchste Konzentration befindet sich in den Rhizomen (Wurzelstöcken), die auch Gerbstoffe enthalten. Die auch als „Falscher Kalmus“ bezeichnete Pflanze bzw. ihr Wurzelstock, auch „Gilgenwurzel“ genannt, wurde früher zu verschiedenen medizinischen Zwecken eingesetzt.

Giftstoffgruppe: Iridoide; Iridoidglykoside; Scharfstoffe;

Sumpf-Schwertlilie - Iris pseudacorus

giftige Pflanzenteile: ganze Pflanze;
giftigstes Pflanzenteil: Rhizom;

Blütezeit

von Mai bis Juni

Verbreitung/Vorkommen

Verbreitet ist sie in großen Teilen des westlichen Eurasiens. In Deutschland ist sie fast in allen Regionen bis auf höhere Gebirgslagen zu finden.

Sumpf-Schwertlilien sind an den Ufern und in den Verlandungszonen stehender und fließender Gewässer, auf Niedermooren und in Bruchwäldern zu finden.

Als Standort bevorzugt die Sumpf-Schwertlilie einen sonnigen bis lichtschattigen Platz, der nass bis feucht ist. Besonders gut gedeiht sie direkt im Wasser bis zu 20 cm - verträgt durchaus aber auch bis zu 40 cm Tiefe, bei der sie aber nicht so viel blüht. Besonders geeignet sind schwere Lehmböden.

Die Sumpf-Schwertlilie wird häufig an neuen Standorten in der freien Natur angesiedelt (sogenannte Ansalbung). Diese Ausbringung ist jedoch als Florenverfälschung zu bewerten und nach § 41 des Bundesnaturschutzgesetzes genehmigungspflichtig.

Sumpf-Schwertlilie beorbetn

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Familie: Schwertliliengewächse
Gattung: Iris

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