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Auch die Anwendung der genannten Sofort- und Erste-Hilfe-Maßnahmen geschieht auf eigenes Risiko.
Grundsätzlich wird heute die Anwendung genannter Sofort-Maßnahmen wie Erbrechen auslösen und Beatmung durch medizinische Laien einer schnellstmöglichen Konsultation eines Arztes vorgezogen, soweit dies im möglichen zeitlichen Rahmen sinnvoll ist.
Bei lebensbedrohlichen Symptomen z.B. Bewusstlosigkeit oder Krampfanfällen etc.
rufen Sie bitte direkt den Notarzt 112.
Gewöhnliche Kugelblume
Sofortmaßnahmen: Erbrechen lassen; sofort Gabe von 10g Kohle-Pulver (Kohle-Pulvis); Giftigkeit giftig Symptome: Durchfall; Erbrechen; Koliken; Kreislaufkollaps; Symptome bei Hautkontakt: Erbrechen;
Vergiftung
Alle Pflanzenteile sind giftig.
Vergiftungserscheinungen: Globularin erzeugt beim Menschen Erbrechen, Koliken, Durchfall, Schwindel und Kollapserscheinungen. Über die toxische Dosis schwanken die Angaben.
Hauptwirkstoff ist das bitterschmeckende Globularin.
Gewöhnliche Kugelblume - Globularia punctata
giftige Pflanzenteile: ganze Pflanze;
Blütezeit
von Mai bis Juni
Verbreitung/Vorkommen
Die Echte Kugelblume ist ein submediterran-mediterranes Florenelement. Sie kommt hauptsächlich im südlichen West- und Mitteleuropa vor: Italien, Alpen, Balkan (außer Griechenland). Disjunkte Vorkommen liegen im Kaukasus-Vorland und im Wolgaknie.
Sie kommt vor in Sachsen-Anhalt, Eifel, nördliche Pfalz, Kaiserstuhl, südlicher Oberrhein und Hochrhein, Schwäbisch-Fränkischer Jura, Alpenvorland, Föhntäler der Nördlichen Kalkalpen, östliches und südliches Österreich. Insgesamt ist sie selten, bildet aber lockere, mäßig individuenreiche Bestände.
Zeigerwerte nach Ellenberg sind: Lichtpflanze (L8), Mäßigwärme- bis Wärmezeiger (T6), subozeanisch bis subkontinental (K5), Trocknis- bis Starktrockniszeiger (F2), Basen- und Kalkzeiger (R9), stickstoffarme bis -ärmste Standorte anzeigend (N2), nicht salzertragend (S0).
In der Rote Liste der gefährdeten Arten in Deutschland von 1996 wird Globularia bisnagarica als 3+ bewertet, dies bedeutet gefährdet. Sie ist nach der Bundes-Artenschutzverordnung besonders geschützt. In der Schweiz ist Globularia bisnagarica in den Kantonen Aargau sowie Genf vollkommen geschützt.